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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen – Werbeagenturvertrag

1. Gegenstand des Vertrages

(1) Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Markus Höllbacher Werbeagentur, nachfolgend „Agentur“ genannt, mit ihrem Vertragspartner, nachstehend „Kunde“ genannt. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht.

(2) Die Agentur erbringt Dienstleistungen aus den Bereichen Marketing, Werbung, Vertrieb und Organisation.  Die nähere Beschreibung der zu erbringenden Dienstleistungen ergibt sich aus den  Projektverträgen, deren Anlagen und etwaigen Leistungsbeschreibungen der Agentur.

2. Vertragsbestandteile und Änderung des Vertrags

(1) Grundlage für die Agenturarbeit und Vertragsbestandteil ist neben dem Projektvertrag und seinen Anlagen das Briefing des Kunden. Wird das Briefing mündlich erteilt, erstellt die Agentur über den Inhalt des Briefings einen Kontaktbericht, der dem Kunden innerhalb von 7 Tagen nach der Besprechung übergeben wird.  Der Kontaktbericht wird Vertragsbestandteil, wenn der Kunde ihm nicht innerhalb von 2 Tagen widerspricht.

(2) Jede Änderung und/ oder Ergänzung des Vertrages und/ oder seiner Bestandteile bedarf der Schriftform. Dadurch entstehende Mehrkosten hat der Kunde zu tragen.

(3) Ereignisse höherer Gewalt berechtigen die Agentur, die Veranstaltung bzw. das Projekt um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.

3. Vergütung

(1) Es gilt die im Vertrag vereinbarte Vergütung. Zahlungen sind, wenn der Vertrag nichts anderes bestimmt, innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht der Agentur ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz zu. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.

(2) Wenn der Kunde Aufträge, Arbeiten, Planungen und dergleichen ändert oder abbricht, bzw. die Voraussetzungen für die Leistungserstellung ändert, wird er der Agentur alle dadurch anfallenden Kosten ersetzen und die Agentur von allen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freistellen.

(3) Falls der Auftraggeber vor Beginn des Projektes vom Vertrag zurücktritt, kann die Agentur folgende Prozentsätze vom Honorar als Stornogebühr verlangen:

Bis 6 Monate vor Beginn des Auftrages bzw. der  Veranstaltung  10 %; ab 6 Monate bis drei Monate vor Beginn des Auftrages bzw. Veranstaltung 25 %; ab 3 Monate bis drei Wochen vor Beginn des Auftrages bzw. Veranstaltung 50 %; ab 3 Wochen bis eine Woche vor Beginn des Auftrages bzw. Veranstaltung 80 %; ab 1 Woche vor Beginn des Auftrags bzw. Veranstaltung 100%.

(4) Alle zu zahlenden Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe. Bei Aufträgen, bei denen sich der Erfüllungsort im Ausland befindet, ergeht die Steuerschuld an den Auftragnehmer,

4. Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde wird der Agentur im Sinne einer vertrauensvollen Zusammenarbeit alle für die Durchführung des Projekts benötigten Markt-, Produktions- und Verkaufszahlen und sonstige wesentliche Daten zur streng vertraulichen Behandlung zur Verfügung stellen.

(2) Der Kunde wird im Zusammenhang mit diesem Projekt Auftragsvergaben an andere Dienstleister nur im Einvernehmen mit der Agentur erteilen.

5. Nutzungsrechte

(1) Der Kunde erwirbt mit der vollständigen Zahlung für die Dauer und im Umfang des Vertrages die Nutzungsrechte an allen von der Agentur im Rahmen dieses Auftrags gefertigten Arbeiten, soweit die Übertragung nach deutschem Recht oder den tatsächlichen Verhältnissen (besonders für Musik-, Film- und Fotorechte) möglich ist, für die Nutzung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Befindet sich der Erfüllungsort im Ausland, beschränkt sich das Nutzungsrecht auf das jeweilige Land.

(2) Die Agentur erbringt eine über die rein technische Arbeit hinausgehende geistig-kreative Gesamtleistung. Wenn der Kunde Agenturarbeiten außerhalb des Vertragsumfanges nutzt, wie:

• Außerhalb des im Vertrag genannten Gebietes (räumliche Ausdehnung) und/ oder

• nach Beendigung des Vertrages (zeitliche Ausdehnung) und/ oder

• in abgeänderter, erweiterter oder umgestellter Form (inhaltliche Ausdehnung) und/ oder

• durch Einsatz in anderen Werbeträgern,kann die Agentur hierfür ein angemessenes marktübliches Honorar verlangen.

6. Gewährleistung und Haftung der Agentur

(1) Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der durchgeführten Projektmaßnahmen wird vom Kunden getragen. Das gilt insbesondere für den Fall, dass die Werbemaßnahmen gegen die Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts und der speziellen Werberechtsgesetze verstoßen. Jedoch ist die Agentur verpflichtet, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern ihr diese bei der Vorbereitung bekannt werden. Der Kunde stellt die Agentur von Ansprüchen Dritter frei, wenn die Agentur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden gehandelt hat, obwohl sie dem Kunden ihre Bedenken im Hinblick auf die Zulässigkeit der Werbemaßnahmen mitgeteilt hat.

(2) Erachtet die Agentur für die durchzuführenden Maßnahmen eine rechtliche Prüfung durch eine besonders sachkundige Person oder Institution für erforderlich, so trägt der Kunde nach Abstimmung die Kosten.

(3) In keinem Fall haftet die Agentur wegen der in den Werbemaßnahmen enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Kunden. Die Agentur haftet auch nicht für die patent-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Vertrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen, Entwürfe, etc.

(4) Die Agentur haftet nur für Schäden, die sie oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben. 

(5) Der Höhe nach ist die Haftung der Agentur beschränkt auf die bei vergleichbaren Geschäften dieser Art typischen Schäden, die bei Vertragsschluss oder spätestens bei Begehung der Pflichtverletzung vorhersehbar waren, es sei denn, die Agentur haftet wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit ihrer gesetzlichen Vertreter.

7. Gema-Anmeldung, Künstlersozialabgabe

Die Agentur verpflichtet sich, alle Musikveranstaltungen bei der Gema anzumelden und die entsprechenden Gebühren abzuführen. Die Gema-Gebühren werden vom Kunden getragen und zu diesem Zweck in die Kostenaufstellung aufgenommen, die Vertragsbestandteil ist. Der Kunde trägt die von der Agentur abzuführende Künstlersozialabgabe.

8. Leistungen Dritter

(1) Von der Agentur eingeschaltete Künstler oder Dritte sind Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen der Agentur.                   

(2) Der Kunde verpflichtet sich, das Personal, das im Rahmen der Projektdurchführung von der Agentur eingesetzt wird, im Laufe der auf den Abschluss des Projekts folgenden 12 Monate ohne Mitwirkung der Agentur weder unmittelbar noch mittelbar zu beauftragen.

9. Foto-, Video- und Tonaufzeichnungen

Der Kunde trägt Sorge dafür, dass während der Veranstaltung Foto- und Videoaufnahmen sowie jede Art von Aufzeichnungen auf Bild- und Tonträgern zu gewerblichen Zwecken unterbleiben, es sei denn, dies wurde von der Agentur ausdrücklich schriftlich genehmigt.

10. Geheimhaltung und Datenschutz

(1) Die Agentur verpflichtet sich, alle Kenntnisse die sie aufgrund dieses Auftrags erhält, insbesondere über Produkte, Pläne, Marktdaten, Herstellermethoden, Unterlagen und dergleichen, zeitlich unbeschränkt streng vertraulich zu behandeln und sowohl ihre Mitarbeiter, als auch von ihr herangezogene Dritte ebenfalls in gleicher Weise zu absolutem Stillschweigen zu verpflichten.

(2) Der Kunde ist damit einverstanden, dass Inhalte des Vertrages und im Rahmen dieses Vertrages erstellte Leistungen von der Agentur elektronisch gespeichert und verarbeitet werden. Beide Vertragsseiten verpflichten sich, keine elektronisch gespeicherte oder sonstige Daten an Dritte weiterzuleiten.

11. Vertragsdauer, Kündigungsfristen

Der Vertrag tritt mit seiner Unterzeichnung in Kraft. Er wird für die im Vertrag genannte Vertragslaufzeit abgeschlossen. Soweit der Vertrag für eine unbestimmte Zeit abgeschlossen wurde, kann er mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die Kündigung bedarf der Schriftform.

 

11. Vertragsdauer, Kündigungsfristen

Der Vertrag tritt mit seiner Unterzeichnung in Kraft. Er wird für die im Vertrag genannte Vertragslaufzeit abgeschlossen. Soweit der Vertrag für eine unbestimmte Zeit abgeschlossen wurde, kann er mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die Kündigung bedarf der Schriftform.

12. Konventionalstrafe

Verstößt der Kunde gegen eine Bestimmung des abgeschlossenen Vertrages, hat er der Agentur eine Konventionalstrafe in Höhe der vereinbarten Vergütung zu zahlen. Die Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche wird damit nicht ausgeschlossen.

13. Schlussbestimmungen

(1) Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.

(2) Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden ist nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig.

(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Laufen.

Stand: 1.5.2020

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Dienstleister

Du betreibst einen exponierten Frisörladen. Derer gibt es in Deutschland schlappe 80.000. Das war die schlechte Nachricht. Denn das sind vier Mal mehr als Apotheken, und das will was heißen.

Dein Salon, in dem zwölf Stylisten ihr Bestes geben, lebt von deinen Stammkunden und ihren Empfehlungen. Deine Webseite betreibst du als digitales Schaufenster für „the first impression“. Ergo ist dir wichtig, dass der Content – auch jene im Werbeflyer – kraftvoll und authentisch rüberkommt. Wei ihr seids so geile Typen und des miassn d’Leit wissn!

P.S.: Statistisch betrachtet bleiben für jeden deutschen Frisörsalon eintausend Köpfe zur Behandlung. Das war die gute Nachricht.

Ingenieure

Sie sind Inhaber eines Ingenieurbüros in Mondsee. In Ihrem Metier sind Sie fachlich stets auf der Höhe der Zeit. In Sachen Kommunikation hinken Sie Ihren hohen Ansprüchen hinterher, denn Ihre Innovationskraft investieren Sie ins Kerngeschäft.

Eine generelle Herausforderung in Ihrer Kommunikation ist, dass Ihre Expertise nach viel kopflastiger – also rationaler – Beschreibungen verlangt und daher wenig emotionalisiert.

Ihr Profil für einen geeigneten Werber ist daher: rasche inhaltliche Auffassungsgabe, gutes Verständnis für Ihr Geschäftsmodell und im Besitz der Fähigkeit, rationale Inhalte nicht irrational – aber dennoch anders zu vermitteln. Sie suchen also mich.

Hoteliers

Sie führen in Berchtesgaden ein Landhotel in zweiter Generation. Als Verfechter der Überzeugung, wonach das Gute so nahe liegt, beziehen Sie Ihre Lebensmittel nur von Anbietern aus der Region. Sie sind halt geerdet, so soll es sein.

Gerade erst feierte Ihr Haus sein 50-jähriges Bestehen. Dem Anlass entsprechend luden Sie zu einem großen Jubiläumsfest. 

In diesem Augenblick halten Sie die Festschrift in Ihren Händen und sagen: „Wirklich schön hat er das g’macht, der Höllbacher. Der findet die Worte für meine Gedanken, als wenn’s aus mir selbst käm‘. [Anm.: Das hat in Wahrheit noch nie – aber wirklich nie – jemand von mir gesagt.] 

Start-Upper

Du bist dabei, mit einer innovativen Dienstleistung oder Produkt am Markt ordentlich durchzustarten. Du hast reichlich erfolgreiche Rückmeldung vom Markt, ein Spurwechsel auf höhere Skalen steht an. Von Salzburg, via Berlin nach New York.

Ein Baustein deiner weiteren Erfolgsstory wird sein, eine Erzählform zu etablieren, die noch klarer und tiefer verfängt, als deine aktuelle. 

Du hast schon manches selber probiert, dabei aber die Feststellung gemacht, dass nichts Neues dabei rauskommt, wenn man im eigenen Saft zu lange brät. Du kannst dir sicher sein, dass dort, wo ich hinlang, garantiert was Neues reinkommt.

Marketer

In einem Salzburger Großkonzern verantworten Sie sämtliche Werbemaßnahmen und Öffentlichkeitsarbeit. Ihre aktuelle Kommunikationslinie erscheint Ihnen ziemlich ausgelutscht. Dass Sie die Besten sind, weiß nun wirklich jeder. Deshalb suchen Sie nach neuen Ideen aus einem anderen Blickwinkel.

Vorschlag: Einfach 180 Grad um die eigene Achse gegen den Uhrzeiger drehen. Von dort sieht es schon sehr vielversprechend aus. 

Wenn das der Geschäftsführung zu gewagt ist, bleiben wir bei der Wir-sind-die-Besten-Nummer. Ich meine: Superlativen einmal anders zu beschreiben, hat auch seinen Reiz.

Bauunternehmer

Du bist Chef eines Bauunternehmens in Traunstein. Der Hundert-Mann-Betrieb, den du mit eigenen Händen aufgebaut hast, ist in einer Nische fest etabliert. Das macht ihn aus, deshalb seid ihr auf den Baustellen der Region so erfolgreich. 

Apropos. Dass eure Webseite auch einer Baustelle gleicht, da erzähle ich dir nichts Neues. So fantastisch ihr im wahren Leben seid, so ausbaufähig ist euer virtuelles.

Bis vor zwei Minuten kanntest du niemanden, mit dem du hier gezielt den Spaten ansetzen konntest. Jemand, der sich in euch reindenkt, alles in ein solides Fundament gießt und in Werbetexte, Konzepte und Werbedesigns umsetzt. Wie gesagt: bis vor zwei Minuten – Haaallooo!